Allgemeine Geschäftsbedingungen der AlbGym GmbH

DEUTSCHLAND (Gültig ab: 01.09.2023)

1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der AlbGym GmbH. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der AlbGym GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Fitnessstudios (nachfolgend: Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
1.2. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Die AlbGym GmbH speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.3. MemberCard
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch eine MemberCard oder ein Band, die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios. Bei Verlust der MemberCard wird eine Gebühr von 10€ erhoben.

2. NUTZUNG DES STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Die AlbGym GmbH ist berechtigt, das Studio pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Zutritt nur mit MemberCard oder Band
Durch die MemberCard/Band erhält das Mitglied Zutritt in das Studio. Ohne Mitnahme der MemberCard/Band ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.
2.4. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit der MemberCard/Band
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard/Band zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard/Band hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der MemberCard/Band gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. Bei Verlust der MemberCard wird eine Gebühr von 10€ erhoben.

3.2. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Soweit auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten.
3.3. Das Mitglied ist verpflichtet, der AlbGym GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann.
3.4. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der AlbGym GmbH unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der MemberCard/Band
Die Mitgliedschaft bei der AlbGym GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die MemberCard/Band ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Um sicherzustellen, dass die MemberCard/Band nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied ein Foto von sich zur Verfügung, welches von der AlbGym GmbH gespeichert wird. Wer es einer dritten Person, die nicht Mitglied der AlbGym GmbH ist, ermöglicht, die Leistungen des Studios in Anspruch zu nehmen, erklärt sich hiermit mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 250,–EUR je nachgewiesenem Fall einverstanden (Nachweis z.B. durch Überlassung der Clubkarte, des Transponderchips sowie Einlass eines Nichtmitgliedes). Der Einlass von Nichtmitgliedern zum Zwecke eines Probetrainings ohne Trainerbetreuung wird ebenfalls als unbefugtes Betreten der Räumlichkeiten bewertet. Der hiermit vereinbarte Betrag in Höhe von250,–EUR wird per SEPA-Lastschrift von der uns bekannten Kontoverbindung eingezogen.
3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren.

4. BEITRÄGE
4.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr fällig.
4.3. Preisanpassungsrecht. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die AlbGym GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die AlbGym GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben.
4.4. Die jeweiligen monatlichen Nutzungsentgelte können im Rahmen einer jährlichen Inflationsanpassung mindestens 2% höchstens jedoch 5 % erhöht werden.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.4. Zahlungsverzug. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die AlbGym GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen Rechtsverfolgung, Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.5. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung der Beiträge um mehr als 3 Monate im Rückstand ist die AlbGym GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die AlbGym GmbH berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / RUHEZEIT
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit. Anschließend verlängert sich der Vertrag immer um einen Monat wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der AlbGym GmbH vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
5.2. Stilllegung (Ruhezeit) des Vertrages
Das Mitglied kann seinen Vertrag max. 3 Monate pro Kalenderjahr Ruhen lassen. Dafür ist eine Pauschale von 20€ pro Stilllegung fällig. Die beabsichtigte Stilllegung ist der AlbGym GmbH mindestens 1 Woche vor Monatsende mitzuteilen. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Die AlbGym GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
6.2. Änderungen dieser AGB
Die AlbGym GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. AlbGym GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
6.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die AlbGym Hora GmbH aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die AlbGym GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
6.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7. Vertragssprache. Die Vertragssprache ist deutsch.